Lieferung – Allgemeine und verbindliche Bedingungen
Die Lieferung erfolgt ausschliesslich bis Bordsteinkante. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass Zufahrt, Abladeplatz und Rangiermöglichkeiten den nachfolgenden Bedingungen entsprechen.
Fahrzeugdaten (wichtig)
Unsere Lieferfahrzeuge weisen eine Gesamtlänge von bis zu 16 Metern auf. Daraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an Zufahrt, Wendekreis und Abladeplatz.
Anforderungen an Zufahrt und Abladeplatz
Wichtige Klarstellungen (Haftungsausschluss)
Dass andere Lieferanten nicht liefern konnten, bedeutet nicht, dass wir liefern können. Dass die Müllabfuhr mit einem LKW zufährt, bedeutet nicht, dass unsere Fahrzeuge die Zufahrt ebenfalls nutzen können. Unsere Fahrzeuge unterscheiden sich in Länge, Wendekreis, Gewicht und Achslast erheblich von Kehricht-, Paket- oder Lieferdiensten. 👉 Bei Unsicherheit ist der Kunde verpflichtet, vor der Bestellung mit uns Kontakt aufzunehmen.
Nicht mögliche Lieferung / Fehlanlieferung
Kann eine Lieferung aufgrund ungenügender, ungeeigneter oder nicht korrekt mitgeteilter Zufahrts- oder Abladebedingungen nicht durchgeführt werden, gilt die Lieferung als kostenpflichtig angefahren. In diesem Fall werden folgende Kosten verrechnet:
Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
Haftung
Für Schäden oder Mehrkosten, die aufgrund falscher Angaben des Kunden oder ungeeigneter Zufahrts- und Abladebedingungen entstehen, wird keine Haftung übernommen. Es gelten die zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts.
