Transportkosten-Rechner

Lieferung – Allgemeine und verbindliche Bedingungen

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich bis Bordsteinkante. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass Zufahrt, Abladeplatz und Rangiermöglichkeiten den nachfolgenden Bedingungen entsprechen.

Fahrzeugdaten (wichtig)

Unsere Lieferfahrzeuge weisen eine Gesamtlänge von bis zu 16 Metern auf. Daraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an Zufahrt, Wendekreis und Abladeplatz.

Anforderungen an Zufahrt und Abladeplatz

  • Eine Lieferung kann nur ausgeführt werden, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: Zufahrtsstrasse mindestens 2,50 m breit
  • Sackgassen: Zwingend erforderlich ist ein Wendeplatz mit mindestens 18 m Wendekreis
  • Innenstädte / urbane Gebiete: Der Abladeplatz muss so gewählt sein, dass kein öffentlicher Verkehr (Bus, Tram, Einsatzfahrzeuge etc.) behindert oder angehalten wird. 
  • Berg- und Hanggebiete: Die Strassensteigung darf nicht zu steil sein Enge, steile, unübersichtliche oder nicht ausgebaute Zufahrten können eine Lieferung ausschliessen
  • Abladeplatz (Bordsteinkante): Muss hindernisfrei sein. Muss für den Einsatz eines Palettenwagens geeignet sein(fester, ebener und tragfähiger Untergrund)

Wichtige Klarstellungen (Haftungsausschluss)

Dass andere Lieferanten nicht liefern konnten, bedeutet nicht, dass wir liefern können. Dass die Müllabfuhr mit einem LKW zufährt, bedeutet nicht, dass unsere Fahrzeuge die Zufahrt ebenfalls nutzen können. Unsere Fahrzeuge unterscheiden sich in Länge, Wendekreis, Gewicht und Achslast erheblich von Kehricht-, Paket- oder Lieferdiensten. 👉 Bei Unsicherheit ist der Kunde verpflichtet, vor der Bestellung mit uns Kontakt aufzunehmen.

Nicht mögliche Lieferung / Fehlanlieferung

Kann eine Lieferung aufgrund ungenügender, ungeeigneter oder nicht korrekt mitgeteilter Zufahrts- oder Abladebedingungen nicht durchgeführt werden, gilt die Lieferung als kostenpflichtig angefahren. In diesem Fall werden folgende Kosten verrechnet:

  • Fehlanlieferung / Anfahrtspauschale: CHF 145.–
  • Zusätzliche Lade- und Handlingspauschale: CHF 80.– bei Palettenware, CHF 125.– bei Schüttgut
  • Diese Kosten sind auch dann geschuldet, wenn die Ware nicht abgeladen werden konnte.

Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Die örtlichen Gegebenheiten korrekt, vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben
  • Die Lieferbedingungen vor der Bestellung zu prüfen
  • Bei Unsicherheit vorab Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen
  • Unterlässt der Kunde diese Mitwirkungspflichten, trägt er sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten.

 

Haftung

 

Für Schäden oder Mehrkosten, die aufgrund falscher Angaben des Kunden oder ungeeigneter Zufahrts- und Abladebedingungen entstehen, wird keine Haftung übernommen. Es gelten die zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts.

BOWALD POHL

FORESTRY & AGRI GROUP GmbH

Import und Vertrieb

Lindenstrasse 12a

CH-8730 Uznach

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